Allgemeine Geschäftsbedingungen der Streckenheld GmbH
Gültig ab: 01.09.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB") bestehen aus drei Teilen: Teil 1 (Allgemeine Bestimmungen) gilt für alle Leistungen der Streckenheld GmbH. Teil 2 (Besonderer Teil A) gilt ergänzend für die Software-Plattform für Bauunternehmen. Teil 3 (Besonderer Teil B) gilt ergänzend für den Transportmarktplatz. Bei Widersprüchen geht der jeweils einschlägige Besondere Teil dem Allgemeinen Teil vor.
Teil 1: Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Vertragsstruktur
- Anbieter aller Leistungen unter diesen AGB ist die Streckenheld GmbH, Leopoldstraße 31, 80802 München („Streckenheld", „wir").
- Diese AGB gelten für die gesamte Nutzung der Streckenheld-Plattform, einschließlich der Webanwendung, der mobilen Apps, des WhatsApp-Kanals, der Schnittstellen (APIs) und der Portale für eingeladene Nutzer.
- Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist ausgeschlossen.
- Individuelle Vereinbarungen (insbesondere Auftragsformulare und Angebote) gehen dem jeweils einschlägigen Besonderen Teil vor; der einschlägige Besondere Teil geht dem Allgemeinen Teil vor.
- Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
- Bei der Online-Registrierung unter app.streckenheld.com kommt der Vertrag zustande, indem der Kunde diese AGB bei der Registrierung akzeptiert und wir das Konto bestätigen oder freischalten.
- Bei individuellen Angeboten kommt der Vertrag durch Annahme des Auftragsformulars oder Angebots zustande, das auf diese AGB verweist und insbesondere Leistungsumfang, Vergütung und Laufzeit regelt.
- Die registrierende Person sichert zu, für einen Unternehmer zu handeln und berechtigt zu sein, diesen zu vertreten.
§ 3 Konto und Zugangsdaten
- Für die Nutzung von Streckenheld ist ein Konto erforderlich. Der Kunde macht bei der Registrierung vollständige und richtige Angaben und hält diese aktuell.
- Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Ein Verdacht auf Missbrauch ist uns unverzüglich mitzuteilen.
- Der Kunde ist für Handlungen der von ihm autorisierten Nutzer (z. B. Mitarbeiter, Bauleiter, Baustellenpersonal) unter seinem Konto verantwortlich und verwaltet die Rollen und Berechtigungen seiner Nutzer selbst.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Auftragsformular oder der bei Vertragsschluss gültigen Preisliste unter ai.streckenheld.com/pricing.
- Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Rechnungsstellung erfolgt elektronisch. Rechnungen sind zu den vereinbarten Zahlungszielen fällig; die gesetzlichen Verzugsfolgen (§ 288 BGB) bleiben unberührt.
- Preisanpassungen für laufende Abonnements kündigen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung kündigen.
- Die Vergütung der Transportunternehmen im Rahmen des Transportmarktplatzes richtet sich nach Teil 3.
§ 5 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung und der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO.
- Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten (insbesondere im Rahmen von Teil 2), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Das Hosting erfolgt in der Europäischen Union.
§ 6 Vertraulichkeit
- Die Parteien behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie ausschließlich zur Durchführung des Vertrags.
- Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
§ 7 Haftung
- Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer von uns übernommenen Garantie sowie bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Im Übrigen ist unsere Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch zugunsten unserer Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
- Für den Verlust von Daten haften wir nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
- Die verschuldensunabhängige Haftung für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist für die Überlassung der Software ausgeschlossen.
§ 8 Änderungen dieser AGB
- Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht wesentlich verändert.
- Änderungen kündigen wir mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform (z. B. per E-Mail oder in der Anwendung) an und heben die geänderten Regelungen hervor.
- Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen, sofern wir in der Ankündigung ausdrücklich auf das Widerspruchsrecht und diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Widerspricht der Kunde, können beide Parteien den Vertrag ordentlich kündigen.
§ 9 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist München, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Textform; das gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Teil 2: Besonderer Teil A — Software-Plattform für Bauunternehmen
§ 10 Leistungsgegenstand (Teil A)
Streckenheld stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software-Plattform für Einkauf, Materialdisposition und Rechnungsprüfung im Bauwesen zur Nutzung über das Internet bereit (Software as a Service). Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Plan bzw. dem Auftragsformular. Die Plattform umfasst insbesondere:
- Bestellverwaltung über alle Baustellen und Projekte hinweg
- Live-Verfolgung von Lieferungen und Lieferstatus
- Erfassung und automatisierten Abgleich von Lieferscheinen, Rechnungen, Auftragsbestätigungen und Bestellungen, auch aus Scans, Fotos und handschriftlichen Dokumenten
- Vertragsintelligenz: Hochladen von Rahmenverträgen und automatisierte Extraktion von Preisstaffeln, Mengenschwellen und Laufzeiten
- Freigabe-Workflows mit Ausgaben- und Freigabegrenzen je Baustelle, Rolle oder Nutzer
- Zahlungsplanung (§ 12)
- Anfragen- und Ausschreibungsmanagement (RfQ) einschließlich Lieferantenportal (§ 13)
- KI-gestützten Angebotsvergleich
- KI-Assistent und KI-Agenten (§ 11)
- Dokumenteneinreichung und Assistent über WhatsApp (§ 14)
- eine Baustellen-App zur Erfassung und elektronischen Signatur von Lieferscheinen
- ERP-Integrationen (§ 15)
Ergänzend gilt:
- Wir erbringen die Leistungen nach dem Stand der Technik und bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform. Geplante Wartungsarbeiten kündigen wir nach Möglichkeit vorab an. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit schulden wir nur, soweit ein Service Level gesondert vereinbart ist.
- Wir dürfen die Plattform weiterentwickeln, ändern und verbessern, soweit die wesentliche vertragliche Funktionalität erhalten bleibt.
§ 11 KI-Funktionen
- Die Plattform nutzt künstliche Intelligenz, etwa für die Extraktion von Dokumentinhalten, den Abgleich von Belegen, den Angebotsvergleich und das Entwerfen von Nachrichten. KI-Ergebnisse sind automatisierte Unterstützungsleistungen; sie stellen keine Rechts-, Steuer- oder sonstige Beratung dar und können unvollständig oder fehlerhaft sein.
- Der Kunde prüft KI-Ergebnisse, bevor er auf ihrer Grundlage handelt, insbesondere vor Zahlungsfreigaben und vertraglichen Entscheidungen. Die Plattform legt erkannte Abweichungen dem Kunden zur Prüfung vor („Human in the Loop"). Streckenheld trifft keine geschäftlichen Entscheidungen und keine Zahlungsentscheidungen für den Kunden.
- KI-Agenten, die nach außen tätig werden (z. B. Anfragen an Lieferanten versenden, Antwortentwürfe erstellen oder versenden), handeln ausschließlich im Rahmen der vom Kunden vorgenommenen Konfiguration und erteilten Befugnisse sowie im Namen des Kunden. Der Kunde ist für die Kommunikation der von ihm aktivierten Agenten verantwortlich; er kann Agentenaktionen einsehen und Agenten jederzeit deaktivieren.
- Die Plattform kann innerhalb des Mandanten des Kunden aus Korrekturen lernen (z. B. Muster je Lieferant), um die Ergebnisse für den Kunden zu verbessern. Kundendaten werden nicht zum Training von Foundation-Modellen oder mandantenübergreifenden Modellen verwendet.
- Die Qualität der KI-Ergebnisse hängt von der Qualität und Vollständigkeit der vom Kunden bereitgestellten Dokumente und Daten ab.
§ 12 Zahlungsfunktionen
- Die Plattform unterstützt den Kunden bei der Planung und Vorbereitung von Zahlungen, etwa durch Zahlungsläufe, Skonto-Optimierung und die Erstellung von SEPA- oder Karten-Zahlungsdaten.
- Die Ausführung von Zahlungen erfolgt ausschließlich über die Bank oder den Zahlungsdienstleister des Kunden. Streckenheld nimmt zu keinem Zeitpunkt Kundengelder entgegen, hält oder übermittelt sie nicht, ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und wird nicht Partei der Zahlungsvorgänge.
- Jede Zahlung wird allein vom Kunden entschieden und autorisiert (§ 11). Für die Ausführung durch die Bank oder den Zahlungsdienstleister des Kunden sind wir nicht verantwortlich.
§ 13 Lieferantenportal und eingeladene Nutzer
- Der Kunde kann Lieferanten in ein Portal einladen, etwa um Anfragen einzusehen, Angebote abzugeben und Dokumente hochzuladen. Eingeladene Nutzer akzeptieren bei ihrem ersten Zugriff diese AGB (Teil 1 und diesen § 13); die Nutzung des Portals ist für sie unentgeltlich, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Beschaffungsverträge kommen ausschließlich unmittelbar zwischen dem Kunden und seinen Lieferanten zustande. Streckenheld wird nicht Vertragspartei und ist für Inhalt, Richtigkeit und Erfüllung von Angeboten und Verträgen nicht verantwortlich.
- Daten, die eingeladene Nutzer im Portal eingeben, sind für den einladenden Kunden sichtbar.
§ 14 WhatsApp-Kanal
- Der Kunde kann Dokumente optional über WhatsApp einreichen und den KI-Assistenten über WhatsApp nutzen. WhatsApp ist ein Dienst der Meta Platforms; ergänzend gelten dessen Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise. Die Übermittlung über WhatsApp liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.
- Die Nutzung des WhatsApp-Kanals ist freiwillig. Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzer Geschäftsdokumente über diesen Kanal übermitteln dürfen. Einzelheiten zur Datenverarbeitung enthält unsere Datenschutzerklärung.
§ 15 ERP-Integrationen und Drittsysteme
- Wir bieten Integrationen zu ERP- und Branchensystemen (z. B. BRZ, Nevaris, RIB, PDS) nach Verfügbarkeit an. Integrationen sind von den Schnittstellen der jeweiligen Drittanbieter abhängig; wir dürfen sie anpassen, wenn sich Drittschnittstellen ändern. Für Drittsysteme sind wir nicht verantwortlich.
- Der Kunde stellt die erforderlichen Zugänge bereit und sichert zu, zur Anbindung der Drittsysteme berechtigt zu sein.
§ 16 Kundendaten
- Vom Kunden hochgeladene oder über die Plattform erfasste Daten (z. B. Dokumente, Verträge, Transaktionsdaten) bleiben Daten des Kunden. Der Kunde sichert zu, über die erforderlichen Rechte an hochgeladenen Inhalten zu verfügen, auch an Dokumenten von Lieferanten.
- Wir verarbeiten Kundendaten ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen, einschließlich des mandanteninternen Lernens nach § 11; ergänzend gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach § 5.
- Wir dürfen aggregierte, anonymisierte Nutzungsdaten ohne Bezug zum Kunden oder zu einzelnen Personen zur Verbesserung unserer Leistungen verwenden.
- Nach Vertragsende stellen wir dem Kunden seine Daten auf Anforderung für 30 Tage zum Export bereit und löschen sie anschließend nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags und gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.
§ 17 Nutzungsrechte
- Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, die Plattform im gebuchten Umfang (z. B. Nutzer, Baustellen) für eigene geschäftliche Zwecke zu nutzen.
- Nicht gestattet sind insbesondere eine Rückentwicklung über die §§ 69d, 69e UrhG hinaus, der Weiterverkauf, ein systematisches Auslesen (Scraping) sowie das Einstellen rechtswidriger Inhalte.
- Der Kunde räumt uns die Rechte ein, hochgeladene Inhalte zu hosten, zu vervielfältigen und zu verarbeiten, soweit dies zur Erbringung der Leistungen (einschließlich der KI-Funktionen nach § 11) erforderlich ist, begrenzt auf die Vertragslaufzeit zuzüglich gesetzlicher Aufbewahrungsfristen.
§ 18 Laufzeit und Kündigung (Teil A)
- Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Auftragsformular. Ist nichts vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Unentgeltliche Konten können jederzeit beendet werden.
- Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt; ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei anhaltendem Zahlungsverzug oder wesentlichen Vertragsverletzungen vor.
- Mit Vertragsende endet der Zugang zur Plattform; für den Export und die Löschung der Kundendaten gilt § 16.
Teil 3: Besonderer Teil B — Transportmarktplatz
§ 19 Gegenstand des Marktplatzes
- Streckenheld betreibt einen Marktplatz für Transportkapazität im Baustoffbereich und vermittelt Transportaufträge zwischen Auftraggebern (z. B. Baustoffhändlern) und Transportunternehmen. Die Plattform umfasst insbesondere den Import von Bestellungen und Lieferungen aus ERP-Systemen, die Kombination von Lieferungen zu optimierten Routen, die Zuweisung von Routen an interne Flotten oder externe Anbieter sowie eine Fahrer-App mit Auftragsannahme, digitalem Dokumentenaustausch, elektronischer Signatur, Statusmeldungen, ETA-Benachrichtigungen und Liefernachweis.
- Über den Marktplatz vermittelte Aufträge unterliegen den zwischen den Nutzern vereinbarten Bedingungen. Für die Erfüllung der zwischen Nutzern geschlossenen Verträge sind wir nicht verantwortlich.
- Finanzierungsoptionen werden von dritten Finanzinstituten bereitgestellt; für deren Bedingungen und Entscheidungen haften wir nicht (§ 22).
§ 20 Pflichten der Transportunternehmen
20.1 Angebotsabgabe
- Auf jede Transportanfrage ist entweder ein Angebot oder eine Absage abzugeben.
- Angefragte Lieferzeiten und -tage sind verbindlich einzuhalten. Bei Abweichungen ist das Angebot entsprechend mit den korrekten Angaben abzugeben.
20.2 Preisgestaltung
- Angebote müssen als verbindlicher Gesamtpreis („All-in") erfolgen, einschließlich Maut, jedoch zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Nachträgliche Preisänderungen sind ausgeschlossen.
20.3 Kommunikation und Durchführung
- Verzögerungen oder Schäden sind unverzüglich dem Auftraggeber (z. B. Baustoffhändler) sowie dem Empfänger mitzuteilen.
- Kurzfristige Stornierungen sind ausgeschlossen; bestätigte Zusagen sind verbindlich.
- Fahrer oder zuständige Ansprechpartner müssen während der Durchführung erreichbar sein.
20.4 Subunternehmer und rechtliche Rahmenbedingungen
- Die Weitergabe von Transportaufträgen an Subunternehmer ist nur nach vorheriger Zustimmung der Plattform zulässig.
- Alle gesetzlichen Vorgaben (z. B. Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung) sind einzuhalten.
- Gültige Lizenzen sowie ein ausreichender Versicherungsschutz für Transporte sind zwingend erforderlich.
20.5 Dokumentation und Abrechnung
- Status-Updates (z. B. „Abgeholt", „Geliefert") sind über die Plattform zu setzen.
- Unterschriebene Lieferdokumente sind an Streckenheld zu übermitteln.
- Rechnungen sind ausschließlich in digitaler Form per E-Mail an die Streckenheld GmbH auszustellen.
20.6 Sanktionen
- Bei wiederholten Pflichtverletzungen oder mangelhaften Leistungen kann ein Ausschluss („Blacklisting") von der Plattform erfolgen.
§ 21 Pflichten der Händler
21.1 Anfragen und Angebote
- Dringende Anfragen erfordern eine Rückmeldung (Annahme oder Ablehnung) bis spätestens 12:00 Uhr des folgenden Werktages.
- Nachträgliche Änderungen an bestätigten Aufträgen sind nur nach vorheriger Abstimmung zulässig, da Preisabweichungen möglich sind.
- Nicht mehr gültige Anfragen sind umgehend zu stornieren.
21.2 Bereitstellung der Ware
- Die Ware muss zu den angefragten und bestätigten Ladezeiten bereitgestellt werden.
- Kleinstmengen können nur nach vorheriger Absprache beauftragt werden.
- Sofortlieferungen gelten als verbindlich gebuchte Transportaufträge.
21.3 Stornierungen und Zahlungen
- Kurzfristige Stornierungen sind ausgeschlossen. Erfolgen sie dennoch, werden Stornogebühren fällig.
- Vereinbarte Zahlungsziele sind zwingend einzuhalten.
21.4 Sanktionen
- Bei wiederholtem Fehlverhalten oder mangelhaften Bedingungen von Nutzern kann ein Ausschluss („Blacklisting") von der Plattform erfolgen.
§ 22 Finanzierung und Eigentumsvorbehalt
- Wird eine Bestellung über einen Drittanbieter finanziert, bleibt das Eigentum an den Waren beim Lieferanten oder der finanzierenden Stelle, bis die vollständige Zahlung geleistet wurde.
- Nutzer erkennen diesen Eigentumsvorbehalt an, wenn sie das Finanzierungsmodul nutzen.
§ 23 Ergänzende Bedingungen: ADSp 2017 und Logistik-AGB
Für Transport- und Speditionsleistungen nach diesem Teil 3 — nicht jedoch für Leistungen nach Teil 2 — gelten ergänzend:
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung, dann Teil 3 dieser AGB, dann ADSp 2017 bzw. Logistik-AGB, dann das Gesetz.
Kontakt
Wenn Sie Fragen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter:
Streckenheld GmbH
Leopoldstraße 31
80802 München
Deutschland
E-Mail: hello@streckenheld.com
Website: www.streckenheld.com